Willkommen bei SHAKA FITNESS

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Leistungen

1.1. Shaka Fitness e.U. erbringt die nachstehend angeführten Leistungen: Stand up Paddle Kurse, Stand up Paddle Verleih und Outdoor Kurse.
Die Mitglieder können die Kurse über eine fixe Mitgliedschaft (Shaka Einsteiger für mtl. 32€, Shaka Aufsteiger für mtl. 48€ und Shaka Viech für mtl. 58€), 5er, 10er Karten oder jeweils pro Kurs bezahlen. 

Der Umfang der Vermietung ergibt sich aus den geltenden Tarifen. Die Mietpreise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste.

1.2. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

1.3. Für minderjährige Mitglieder zeichnet der Erziehungsberechtigte, der zugleich bestätigt, gesetzlich zur Vertretung befugt zu sein

2. Sorgfaltspflicht

2.1 Die Benutzung der SUP Boards und des Zubehörs bei Touren/Trainings und bei Vermietung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises.

2.2 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden und Verschmutzungen, die der Mieter bei Benutzung verursacht hat, werden auf dessen Kosten entfernt. Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor der Anmietung hinzuweisen. Zum festgelegten Rückgabetermin hat der Mieter dem Vermieter die Mietsachen vollständig und persönlich zurückzugeben.

3. Dauer

3.1. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

3.2. Beiden Vertragsteilen steht es frei, das Vertragsverhältnis während der kostenlosen Schnupperphase ohne Angabe von Gründen mündlich oder schriftlich aufzulösen. Diese Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, ab diesem Tag kann nicht mehr trainiert werden. Die kostenlose Schnupperphase kann pro Person einmal genutzt werden. Das Vertragsverhältnis der Privatmitglieder kann jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung durch den Kunden kann mündlich oder auch schriftlich erfolgen.

3.3. Das Vertragsverhältnis kann bis zum 15. eines Monats, mündlich oder schriftlich bei Shaka Fitness e.U. einlangend, zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.

4. Vorzeitige Vertragsauflösung

4.1. Shaka Fitness e.U. kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere:
4.1.1. Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung.
4.1.2. Begehung einer strafbaren Handlung durch das Mitglied bei Shaka Fitness e.U.
4.1.3. Schuldhafte Verursachung von Personen- oder Sachschäden bei Shaka Fitness e.U.
4.1.4. Unsittliches oder grob anstößiges Verhalten
4.1.5. Missachtung von Weisungen der Mitarbeiter von Shaka Fitness e.U.
4.1.6. Der Kunde von mindestens einen Trainer von Shaka Fitness e.U. als sportuntauglich eingestuft wird und/oder eine Sportausübung als gesundheitsgefährdend bewertet wird und der Kunde kein ärztliches Attest nachweisen kann, welches das Sporttreiben erlaubt.

4.2. Das Mitglied kann das Vertragsverhältnis vorzeitig auflösen, wenn es mit ärztlichen Attest nachweist, dass es aus gesundheitlichen Gründen an der Teilnahme der Kurse gehindert ist.

5. Beiträge

5.1. Wenn der Kunde als Zahlungsart eine Mitgliedschaft wählt, hat dieser folgende Zahlungen zu leisten: die monatlichen Beiträge, erstmals fällig nach der Schnupperphase und in den Folgemonaten zum Ersten eines jeden Monats.

5.2. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschluss errechnete Indexzahl. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn.

6. Stilllegung

6.1. Ist das Mitglied aus Krankheitsgründen an der Inanspruchnahme der Leistungen der Kurse gehindert ist, kann die Mitgliedschaft für unbestimmte Dauer beitragsfrei stillgelegt werden.

7. Aufklärung

7.1. Das Mitglied versichert für das Training geeignet zu sein bzw. bei SUP Kursen schwimmen zu können.

7.2. Die Mitarbeiter von Shaka Fitness e.U. können nicht überprüfen, ob das Mitglied für das Training medizinisch geeignet ist. Es wird daher dringend empfohlen, sich vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

7.3. Es ist den Sicherheitsanweisungen der Trainer stets Folge zu leisten.

7.4. Die An- und Abfahrt sowie das Training und der Aufenthalt in der freien Natur geschehen auf eigene Gefahr. Für Unfälle, gleich welcher Art, kann nicht gehaftet werden. Shaka Fitness e.U. empfiehlt daher eine private Unfallversicherung.

7.5. Shaka Fitness e.U. übernimmt keine Haftung für Schaden bzw. Unfälle oder dergleichen, die der Aufenthalt in der freien Natur mit sich bringt. Zecken- (FSME) und Tetanusimpfungen werden dringend empfohlen.

7.6. Zum Stand Up Paddling ist jeder berechtigt, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bei einem Minderjährigen hat die Anmeldung schriftlich oder mündlich mit Einverständnis des Erziehungsberechtigten zu erfolgen. Damit erklärt der Erziehungsberechtigte sein Kind für selbst verantwortlich genug, um bei den Kursen oder am Verleih teilzunehmen. Shaka Fitness übernimmt über minderjährige Teilnehmer keine Aufsichtspflicht, abgesehen von den gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten. Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist das Tragen von Rettungswesten Pflicht. Bei Missachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen ist der Vermieter berechtigt, die Anmietung oder Touren/Trainings sofort abzubrechen. Der Mietpreis sowie die Nebenkosten werden in diesem Falle in voller Höhe zur Zahlung fällig.

7.7. Wetter und Wasserstandbedingte Änderungen oder Absagen (Hoch/ Niedrigwasser, Starkregen, Schneefall, Wind ab 20km/h ) des Programms liegen ausschließlich im Entscheidungsbereich des Veranstalters. Bei Nichtdurchführung der Veranstaltung auf Grund dieser Umstände erhalten alle Teilnehmer einen Gutschein oder einen neuen Termin für das Programm. Weiterführende Ansprüche bestehen nicht!

7.8. SUP Events ist bei einer die Gesundheit gefährdenden Situation aufgrund der Wetterlage (Sturm, Unwetter, Überschwemmungen, extremes Niedrigwasser oder starker Nebel u. ä.) berechtigt, Touren und Trainings abzusagen. In diesem Falle hat der Mieter keinen Anspruch auf Kostenerstattung von Nebenkosten (Anreise, Hotelübernachtung etc.). Dieses gilt auch für den Fall, dass die Tour aufgrund niedriger Wasserstände nicht stattfindet oder auf ein anderes Gewässer verlegt werden muss.

7.9. Der Mieter hat die Verpflichtung, auch bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage die ihm überlassene Mietsachen innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückzubringen.

7.10. Der Teilnehmer wird besonders auf folgendes hingewiesen: Beim Stand Up Paddling handelt es sich um eine Risikoreiche Sportart, darum besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr, sowohl für die eigene Person, als auch für Dritten.

7.11. Shaka Fitness e.U. übernimmt keine Haftung für Gefahren, die zwangsläufig mit dem Stand Up Paddling verbunden sind. Der Teilnehmer nimmt diese Gefahren in Kauf. Weiters übernimmt Shaka Fitness e.U. keine Haftung über Schäden, die dem Teilnehmer während der Ausübung des Paddels durch das Verschulden anderer Kursteilnehmer oder Dritter entstehen.

7.12. Shaka Fitness e.U. übernimmt weiteres keine Haftung für Verlust und Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer. Der Teilnehmer hat das ihm zur Verfügung gestellte Material sorgsam und ordnungsgemäß zu behandeln. Der Teilnehmer haftet bei grob fahrlässiger Beschädigung und Verlust. Der Teilnehmer ist verpflichtet, aufgetretene Leistungsstörungen sofort an die Instruktoren / Geschäftsleitung zu melden.

8. Haftungsausschluss

8.1. Shaka Fitness e.U. haftet für Schäden an von Mitgliedern eingebrachten Gegenständen nur dann, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. Unterlassen von Mitarbeitern von Shaka Fitness e.U. oder sonstigen Personen, die Shaka Fitness e.U. zuzurechnen sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls sind solche Schäden Shaka Fitness e.U. unverzüglich anzuzeigen.

8.2. Die Trainer der Shaka Fitness e.U. haben Einsicht auf die angegebenen Daten und erhalten mit der Unterschrift des Kunden die Erlaubnis, trainingsrelevante Informationen intern weiterzugeben.

8.3. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen Shaka Fitness e.U. nur in der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Angebot / Mietpreis / Honorar beschränkt ist.

8.4. Soweit Shaka Fitness e.U. im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt Shaka Fitness derartig Ersatzansprüche auch an den Vertragspartner ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen Shaka Fitness keine weiteren Ansprüche zu. Der Vertragspartner ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

9.1. Shaka Fitness e.U. erhebt speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch vertraglich weisungsgebundene Dienstleister.

9.2. Für die Trainingsbetreuung werden nach gesonderter Freigabe durch das Mitglied Personen-und Trainingsdaten gesammelt und für die Betreuung verarbeitet. Hierbei gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

9.3. Shaka Fitness e.U. sowie deren Trainer und Mitarbeiter verpflichten sich, alle mit der Durchführung der Leistung bekanntwerdenden persönlichen Informationen – gleich welcher Art – der Teilnehmer vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

9.4. Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail, Telefonnummer und sportlicher Zustand zum Zweck der Kontaktaufnahme für Trainer und Geburtstagswünschen an Shaka Fitness e.U. sowie deren Trainer weitergegeben werden.

9.5. Diese Einwilligung kann jederzeit bei Robert Zenz (Tel. Nr.: 0664/17 693 17 bzw. E-Mail: office@shaka-fitness.at) widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

10. Salvatorische Klausel

10.1. Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.

11. Gerichtsstand

11.1. Als Gerichtsstand wird das sachlich in Betracht kommende Gericht in Ried im Innkreis vereinbart.